Informationen gemäß § 17 EKD-Datenschutzgesetz Geschäftsbereich Bildung
Die Stephanus gGmbH fühlt sich dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten besonders verpflichtet. Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie gemäß § 17 Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Leistungen als Träger von Schulen, Kindertagesstätten und Horten informieren.
1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle:
Verantwortliche Stelle im Sinne des Gesetzes ist die Stephanus gGmbH, Albertinenstraße 20, 13086 Berlin. Diese wird durch die Geschäftsführung gesetzlich vertreten. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages sind dies Frau Dr. Ellen Ueberschär und Herr Harald Thiel.
Die verantwortliche Stelle erreichen Sie postalisch über die o. g. Anschrift, per E-Mail unter: datenschutz@stephanus.org oder telefonisch unter der Rufnummer: 030 962 49 0.
2. Kontaktdaten des/der örtlich Beauftragten:
Unsere örtlich Beauftragte für den Datenschutz erreichen Sie unter:
Rebecca Wiemer
Datenschutz Beratung und Service
Tel.: 07642 9263675
Mail: datenschutz@stephanus.org
3. Zwecke und Grundlagen der Verarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Die Verarbeitung dient der Anbahnung, Durchführung, Abrechnung und Beendigung des mit Ihnen geschlossenen Betreuungsvertrages.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
- § 6 DSG-EKD (Vertragserfüllung)
- § 6 Nr. 2 i.V.m. § 13 DSG-EKD ( ggf. Einwilligung des Vertragspartners)
4. Kategorien personenbezogener Daten
Verarbeitet werden personenbezogene Daten von den zu betreuenden Kindern, wie z. B. Geburtsdatum, Name, Wohnanschrift, sowie weitere Daten, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Im Einzelfall kann es sich hierbei auch um besondere Kategorien personenbezogener Daten handeln (§ 4 Ziffer 2 DSG-EKD). Dies ist etwa dann der Fall, wenn wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses Gesundheitsdaten erhalten, die wir zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung speichern müssen. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten von Dritte (z.B.) Angehörigen des Kindes, soweit diese erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abwickeln zu können und bspw. in Notfällen nahestehende Personen informieren zu können. Hierzu gehören Telefonnummern, Anschriften und Namen.
5. Empfänger*in/Kategorien von Empfänger*innen
Die Mitarbeitende der Stephanus-Standorte, die für die Betreuung verantwortlich sind, sowie die jeweils zuständigen Führungskräfte haben Zugriff auf die genannten Daten. Das Gleiche gilt für Mitarbeitende der Verwaltung des Trägers, soweit dies für die ordnungsgemäße Führung des Unternehmens erforderlich ist.
Zentrale IT-Verfahren und konzerninterne Datenweitergabe (§ 30a DSG-EKD)
Personenbezogene Daten können in zentralen IT-Verfahren verarbeitet werden, an denen mehrere verantwortliche Stellen beteiligt sind. In solchen Fällen wird die Verarbeitung durch klare vertragliche Regelungen zur gemeinsamen Verantwortung gemäß § 30a DSG-EKD gesteuert, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen.
Wir sind Teil eines Konzerns bzw. eines organisatorischen Verbundes. Im Rahmen dieser Struktur kann es erforderlich sein, personenbezogene Daten an andere verbundene oder konzernzugehörige Stellen weiterzugeben, sofern diese zur Erfüllung der vertraglichen oder organisatorischen Aufgaben beitragen.
Dies betrifft insbesondere Bereiche wie:
- die Durchführung von Dienstleistungen im Rahmen der Geschäftsbesorgung,
- das zentrale Rechnungswesen und Controlling,
- die gemeinsame Projektkoordination oder IT-Infrastrukturbetreuung.
Die Weitergabe erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzregelungen – insbesondere auf Grundlage von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (§ 30 DSG-EKD) oder zur gemeinsamen Verantwortung (§ 30a DSG-EKD), je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
Drittlandsübermittlung
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. Sollte dies im Einzelfall erforderlich sein (z. B. bei Nutzung internationaler E-Mail- oder CRM-Dienste), erfolgt dies nur, wenn durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten außerhalb unseres Hauses erfolgt zudem aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Behörden (so z.B. die für uns zuständigen Aufsichtsbehörden oder im Fall von Meldepflichten an die Jugendämter.)
6. Dauer der Datenspeicherung
Wir speichern die dieses Vertragsverhältnis betreffenden Daten während der Laufzeit des Vertrages. Danach folgt eine Datenspeicherung nur noch für den Zeitraum der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Insofern ergibt sich die Rechtmäßigkeit dieser Speicherung aus § 6 Ziffer 1 DSG-EKD.
7. Betroffenenrechte
Sie können als betroffene Person folgende Rechte geltend machen:
- Auskunftsrecht, § 19 DSG-EKD
- Berichtigungsrecht, § 20 DSG-EKD
- Recht auf Löschung, § 21 DSG-EKD
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, § 22 DSG-EKD
- Recht auf Datenübertragbarkeit, § 24 DSG-EKD
- Recht auf Widerspruch, § 25 DSG-EKD.
Jede Person kann sich – unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe – mit einer Beschwerde an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihren Rechten verletzt worden zu sein.
Zuständige Behörde für die Stephanus gGmbH ist:
Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD
Böttcherstraße 7
30419 Hannover
Tel.: 0511 768128-0
Fax: 0511 768128-20
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist für den Abschluss und die Durchführung des Betreuungsvertrages erforderlich. Ohne diese Daten ist die Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht möglich.
9. Automatisierte Entscheidungen (§25a DSG-EKD)
Es finden keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen im Sinne des § 25a DSG-EKD statt, die Ihnen gegenüber rechtlicher Wirkung entfalten oder Sie erheblich beeinträchtigen. Sollte sich dies ändern, werden Sie gesondert informiert.